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Die Wertung - Der Weg zum wirtschaftlichsten Angebot

Prüfung und Wertung der Angebote

1. Wertungsschritt

Nach dem Öffnen der eingegangenen Angebote erfolgt die Überprüfung der Angebote auf inhaltliche und formelle Mängel: Z.B

  • Rechtzeitiger Eingang des Angebotes
  • Angebot Umschlag unversehrt
  • alle verlangten Unterschriften vorhanden usw.

 

Ergebnis: alles ohne Fehler = weiter in nächste Wertungsstufe
Ergebnis: ein oder mehrere Fehler = evtl. Ausschluss aus dem weiteren Verfahren

2. Wertungsschritt

Die anschließende Eignungsprüfung bezieht sich auf die Eignung in persönlicher und sachlicher Hinsicht.
Nach VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung besitzen.

Ergebnis: Geeignet = weiter in nächste Wertungsstufe
Ergebnis: Nicht geeignet = Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.

3. Wertungsschritt

  • Überprüfung der inhaltlichen Angemessenheit der Preise,
  • Kontrolle der Zuschlagssätze in den Gemeinkostentabellen in Bezug auf die Einhaltung der tariflichen (allgemeinverbindlicher Lohn- und Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk) und 
  • gesetzlichen Vorgaben und Nachvollziehbarkeit der übrigen Zuschlagssätze auf Grund der gestellten Anforderungen.

Nach VOL/A verlangen die Auftraggeber vom Bieter Aufklärung wenn ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint. Zudem darf der Zuschlag auf Angebote nicht erteilt werden, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen.

Um die Angemessenheit von Preisen prüfen zu können, müssen konkrete Angaben zur Kalkulation von den Bietern gefordert werden wie z.B. die Aufstellung des Stundenverrechnungssatzes nach dem Muster des BIV. Geprüft werden sollten

  • die aktuell gültigen Prozentsätze der Sozialversicherung getrennt nach Geringfügig Beschäftigten und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit Lohnsteuerkarte,
  • der aktuelle Tariflohn mit den tariflichen Urlaubstagen, 
  • die Zuschlagssätze zum zusätzlichen Urlaubsgeld, der bezahlten Feiertage, zur Lohnfortzahlung und Arbeitsfreistellung.

Ergeben sich bei der Prüfung Zweifel an der Auskömmlichkeit des angebotenen Preises, muss vom Bieter Aufklärung verlangt werden. Kann die Aufklärung des Bieters die Zweifel nicht ausräumen oder erklärt der Bieter, dass eine Mischkalkulation vorliegt wird das entsprechende Angebot aus der weiteren Wertung ausgeschlossen. Änderungen der Preise sind nicht zulässig.

Ergebnis: Die Preise sind auskömmlich = weiter in nächste Wertungsstufe
Ergebnis: Die Preise sind nicht auskömmlich = Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.

4. Wertungsschritt

Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes, z.B. nach „UfAB III“ oder anderen Matrixen.

Nach VOL/A berücksichtigen die Auftraggeber bei der Wertung der Angebote entsprechend der bekanntgegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind.

Bei der 4. Wertungsstufe wird dann die Gewichtung von Seite 3 (Grafik) übernommen.

Die Bewertung der einzelnen Angebote sowie die Ermittlung der Gesamtspunkte erfolgt auf einer Skala von 0 – 3.

0 - Das Angebot des Bieters weist erhebliche Mängel auf und ist ungenügend

1 - Das Angebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen noch den Anforderungen

2 - Das Angebot des Bieters entspricht den Anforderungen

3 - Das Angebot des Bieters übertrifft die Anforderungen

Werden Referenzwerte zu den Leistungszahlen in den Ausschreibungsunterlagen angegeben, können die Abweichungen bepunktet werden.

Abweichungs-Beispiele:

mehr als 10 % – des Referenzwertes - übertrifft die Anforderungen = 3 Punkte

10 % + oder – des Referenzwertes - entspricht den Anforderungen = 2 Punkte

mehr als 10 % + des Referenzwertes - mit Einschränkungen den Anforderungen = 1 Punkt

mehr als 20 % + des Referenzwertes - erhebliche Mängel / ungenügend = 0 Punkte

Beispiel zur Prüfung der Leistungszahlen

Werden in der Leistungsbeschreibung zur Kontrolle oder Qualitätssicherung bestimmte Anwesenheitszeiten von Objektleiter/in gefordert so kann geprüft werden, ob die Angaben des Bieters den Vorgaben der Vergabestelle entsprechen.

Prüfung von vorgegebenen 20 Std. Anwesenheitszeiten einer Objektleitung

Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes

Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes

Nach den Vorgaben in der Ausschreibung und der entsprechenden Wertung ist der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl der wirtschaftlichste Bieter (hier 784 Punkte). Dieser Bieter erhält den Zuschlag.

Andere Berechnungsansätze zum Preis z.B.

Niedrigster Preis = 100 % der erreichbaren Punkte
Höchster Preis = 0 % der erreichbaren Punkte

mit prozentualen Abstufungen in 10er oder 1er Schritten ergeben immer den Zuschlag auf den „Billigsten“ Anbieter, ganz unabhängig davon in welchen Größenordnungen oder Potenzen Sie werten.
Dies ändert sich erst wenn der gewichtete Anteil Preis unter 30 % liegt.

In diesen Fällen kann daher der Umweg über Pseudo-Wertungen eingespart und gleich der „Billigste“ ausgewählt werden.

Dies birgt aber, wie oben bereits ausgeführt, die Gefahr der Zuschlagserteilung auf ein nicht auskömmliches Angebot, auf das ein Zuschlag aber nicht erteilt werden darf. Ferner droht die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach dem AEntG (s. Abschnitt „Einflüsse des Arbeitnehmer Entsendegesetzes“).

Um eine ordnungsgemäße Ausschreibung durchzuführen wird empfohlen, sich fachlichen Rat einzuholen...

Diese Unterlage ist keine Anleitung für Ausschreibungen. Es geht vielmehr um eine Aufklärung über die Bedeutung individueller Leistungsmaße und die zwingende Notwendigkeit Leistungsmaße VOR einer Ausschreibung zu bestimmen und die Wertung unter Berücksichtigung der individuellen Leistungsmaße durchzuführen.

Um eine ordnungsgemäße Ausschreibung durchzuführen wird empfohlen, sich fachlichen Rat einzuholen und sich bei diesen komplexen Vorgängen durch qualifizierte Gutachter und Sachverständige unterstützen zu lassen.

In den Wertungsstufen 3 und 4 ist externer Sachverstand fast unerlässlich, da hierfür fundiertes Wissen im Bereich Kalkulation und Leistungswertermittlung im Gebäudereiniger-Handwerk notwendig ist.

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