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Öffentliche Auftraggeber sind auf der Grundlage der VOL/A verpflichtet, Aufträge der Gebäudereinigung auszuschreiben. Auch immer mehr private Unternehmen entschließen sich zur Durchführung eines Vergabeverfahrens.
Werden Ausschreibungen optimal vorbereitet, dann bieten diese Verfahren eine gute Möglichkeit, angebotene Leistungen im Hinblick auf die jeweiligen speziellen Anforderungen und Räumlichkeiten zu vergleichen. Dazu ist es wichtig exakt zu definieren, wie Räume genutzt werden, welche Materialien es gibt und welcher Service vom Dienstleister erwartet wird.
Der Grund für eine Ausschreibung ist jedoch häufig die Kostensenkung. Nicht selten wird in Vergabeverfahren ausschließlich der Preis gewertet. Die Konkurrenzsituation auf dem Markt der Gebäudereinigung geht deshalb auf Kosten der Qualität. Was kurzfristig Kosten spart, läuft langfristig dem Interesse jedes Auftraggebers entgegen. Die Folge- bzw. Instandsetzungskosten für eine unzureichende oder unsachgemäße Behandlung von Materialien und Flächen sind in der Regel immer höher als die Ersparnis durch einen Billiganbieter.
„Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.“ ( VOL/A § 18 Abs.1 und § 21EG Abs. 1.)
Diese Maßgabe ist eindeutig. Mit Bedacht wurde hier der Begriff des „wirtschaftlichsten Angebots“ gewählt. Um das zu ermitteln, sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen.
Besonderes Augenmerk liegt auf den anzuwendenden Wertungskriterien und den zu bewertenden Leistungsmaßen, die je nach Objekt individuell verschieden und den Wünschen der Auftraggeber entsprechend anzupassen sind. Die Berücksichtigung dieser Punkte machen den Qualitätsunterschied von Ausschreibungen aus. Das erfordert vom Auftraggeber, dass er klare Vorstellungen haben muss, welche Raumart wie oft gereinigt wird und welche Reinigungsvorgänge geleistet werden sollen.
Eine Ausschreibung ist deshalb kein Verfahren zur Ermittlung des niedrigsten Preises, sondern ein Prozess zur Optimierung der zu erbringenden Dienstleistung. So werden die Weichen für die gewünschte Qualität zum fairen Preis gestellt. Je genauer und verlässlicher eine Ausschreibung ist, umso aussagekräftiger und vergleichbarer werden die Angebote sein, aus denen der Auftraggeber wählen kann.
Die folgenden Regelungen der VOL/A bieten eine grundlegende Orientierung für die Ausschreibung von Reinigungsleistungen. Sie enthalten Grundsätze die bei Vergaben nach der VOL/A zu beachten sind
„Aufträge werden in der Regel im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige (geeignete) Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben. Dabei darf kein Unternehmen diskriminiert werden.“ (VOL/A § 2 Abs. 1 und § 2 EG Abs. 1)
Im Anschluss an eine Übersicht über das Vergabeverfahren werden Wertungskriterien erläutert.
Qualität und Service in der Gebäudereinigung ist eine
umfassende Dienstleistung.
Eine gute Dienstleistung braucht eine gute Ausschreibung.