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Bei den Kriterien, die der Ausschreibung zu Grunde gelegt werden, ist zu prüfen, ob es sich um Eignungs- oder Zuschlagskriterien oder „sonstige“ Kriterien handelt. Bei der Wertung im engeren Sinne dürfen nur noch die Zuschlagskriterien berücksichtigt werden. Sie müssen in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben und sie sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Bei der Ausschreibung von Gebäudereinigungsarbeiten können lt. VOL/A 2009 folgende Kriterien zur Auswahl kommen:
Beispiel: In den Vergabeunterlagen könnten z.B. diese Kriterien mit folgender Gewichtung angegeben werden:
Die zu ermittelnden Kosten werden in der Gebäudereinigung maßgeblich durch zwei Faktoren bestimmt:
1. den kalkulatorischen Stundenverrechnungssatz und
2. die Leistungszahlen = qm2-Leistung pro Stunde und Mitarbeiter/in, bezogen auf die Reinigung der Bodenflächen und deren Reinigungshäufigkeit; andere Reinigungsleistungen (Nebenleistungen) werden rechnerisch auf die Bodenreinigungshäufigkeiten umgelegt.