Die Wertung - Der Weg zum wirtschaftlichsten Angebot

Prüfung und Wertung der Angebote

1. Wertungsschritt

Nach dem herunterladen der elektronisch eingegangenen Angebote von der Vergabeplattform erfolgt die Prüfung der Angebote auf inhaltliche Mängel: z.B.

  • sind alle geforderten Unterlagen und Nachweise vorhanden
  • Rechtzeitiger Eingang des Angebotes
  • Angebot Umschlag unversehrt
  • alle verlangten Unterschriften vorhanden usw.

Ergebnis: alles ohne Fehler = weiter in nächste Wertungsstufe

Ergebnis: ein oder mehrere Fehler = Ausschluss aus dem weiteren Verfahren oder evtl. Nachforderung fehlender Unterlagen, soweit zulässig.

2. Wertungsschritt

Die anschließende Eignungsprüfung bezieht sich auf die Eignung in persönlicher und sachlicher Hinsicht. 
Laut Vergaberichtlinien sind bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung besitzen.

Ergebnis: Geeignet = weiter in nächste Wertungsstufe
Ergebnis: Nicht geeignet = Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.

3. Wertungsschritt

  • Überprüfung der inhaltlichen Angemessenheit der Preise,
  • Kontrolle der Zuschlagssätze in den Gemeinkostentabellen in Bezug auf die Einhaltung der tariflichen (allgemeinverbindlicher Lohn- und Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk) und
  • gesetzlichen Vorgaben und Nachvollziehbarkeit der übrigen Zuschlagssätze auf Grund der gestellten Anforderungen.

Nach VgV verlangen die Auftraggeber vom Bieter Aufklärung wenn ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint. Zudem darf der Zuschlag auf Angebote nicht erteilt werden, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen.

Um die Angemessenheit von Preisen prüfen zu können, müssen konkrete Angaben zur Kalkulation von den Bietern gefordert werden wie z.B. die Aufstellung des Stundenverrechnungssatzes.

Ergeben sich bei der Prüfung Zweifel an der Auskömmlichkeit des angebotenen Preises, muss vom Bieter Aufklärung verlangt werden. Kann die Aufklärung des Bieters die Zweifel nicht ausräumen oder erklärt der Bieter, dass eine Mischkalkulation vorliegt wird das entsprechende Angebot aus der weiteren Wertung ausgeschlossen. Änderungen der Preise sind nicht zulässig.

Ergebnis: Die Preise sind auskömmlich = weiter in nächste Wertungsstufe
Ergebnis: Die Preise sind nicht auskömmlich = Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.

4. Wertungsschritt

Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes, z.B. nach „UfAB III“ oder anderen Matrizen.

Nach den Vergaberichtlinien berücksichtigen die Auftraggeber bei der Wertung der Angebote entsprechend der bekanntgegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind.

 

 

Aufklärung über die Bedeutung individueller Leistungsmaße

Diese Unterlage ist keine Anleitung für Ausschreibungen. Es geht vielmehr um eine Aufklärung über die Bedeutung individueller Leistungsmaße, und die zwingende Notwendigkeit, Leistungsmaße VOR einer Ausschreibung zu bestimmen, und die Wertung unter Berücksichtigung der individuellen Leistungsmaße durchzuführen.

Um eine ordnungsgemäße Ausschreibung durchzuführen wird empfohlen, sich fachlichen Rat einzuholen und sich bei diesen komplexen Vorgängen durch qualifizierte Gutachter und Sachverständige unterstützen zu lassen.

In den Wertungsstufen 3 und 4 ist externer Sachverstand fast unerlässlich, da hierfür fundiertes Wissen im Bereich Kalkulation und Leistungswertermittlung im Gebäudereiniger-Handwerk notwendig ist.

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