Ausschreibungen

Einleitung

Teamleistung in der Ausschreibungsberatung

Öffentliche Auftraggeber sind auf der Grundlage der gesetzlichen Vergaberichtlinie verpflichtet, Aufträge der Gebäudereinigung auszuschreiben. Auch immer mehr private Unternehmen entschließen sich zur Durchführung eines Vergabeverfahrens.

Werden Ausschreibungen optimal vorbereitet, dann bieten diese Verfahren eine gute Möglichkeit, angebotene Leistungen im Hinblick auf die jeweiligen speziellen Anforderungen und Räumlichkeiten zu vergleichen. Dazu ist es wichtig exakt zu definieren, wie Räume genutzt werden, welche Materialien es gibt und welcher Service vom Dienstleister erwartet wird.

Der Grund für eine Ausschreibung ist jedoch häufig die Kostensenkung. Nicht selten wird in Vergabeverfahren ausschließlich der Preis gewertet. Die Konkurrenzsituation auf dem Markt der Gebäudereinigung geht deshalb auf Kosten der Qualität. Was kurzfristig Kosten spart, läuft langfristig dem Interesse jedes Auftraggebers entgegen. Die Folge- bzw. Instandsetzungskosten für eine unzureichende oder unsachgemäße Behandlung von Materialien und Flächen sind in der Regel immer höher als die Ersparnis durch einen Billiganbieter.

„Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. (...) Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.“

Diese Maßgabe ist eindeutig. Mit Bedacht wurde hier der Begriff des „wirtschaftlichsten Angebots“ gewählt. Um das zu ermitteln, sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen.

Besonderes Augenmerk liegt auf den anzuwendenden Wertungskriterien und den zu bewertenden Leistungsmaßen, die je nach Objekt individuell verschieden und den Wünschen der Auftraggeber entsprechend anzupassen sind. Die Berücksichtigung dieser Punkte machen den Qualitätsunterschied von Ausschreibungen aus. Das erfordert vom Auftraggeber, dass er klare Vorstellungen haben muss, welche Raumart wie oft gereinigt wird und welche Reinigungsvorgänge geleistet werden sollen.

Eine Ausschreibung ist deshalb kein Verfahren zur Ermittlung des niedrigsten Preises, sondern ein Prozess zur Optimierung der zu erbringenden Dienstleistung. So werden die Weichen für die gewünschte Qualität zum fairen Preis gestellt. Je genauer und verlässlicher eine Ausschreibung ist, umso aussagekräftiger und vergleichbarer werden die Angebote sein, aus denen der Auftraggeber wählen kann.

Die folgenden Regelungen der Vergaberichtlinien bieten eine grundlegende Orientierung für die Ausschreibung von Reinigungsleistungen. Sie enthalten Grundsätze die bei Vergaben nach VgV/ GWB zu beachten sind

„Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt.“

Im Anschluss zeigen wir Ihnen eine Übersicht über das Vergabeverfahren und erläutern Ihnen mögliche Wertungskriterien.

  • Anhand von Beispielen wird die Bedeutung der Definition eines Leistungsmaßes erkennbar.
  • Aus der Vergabepraxis werden Beispiele und Möglichkeiten der Wertung und deren Folgen dargestellt.
  • Schließlich wird vor dem Hintergrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes die besondere Sorgfaltspflicht der Auftraggeber erläutert.

Qualität und Service in der Gebäudereinigung sind umfassende Dienstleistungen. Eine gute Dienstleistung braucht eine gute Ausschreibung.

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