Ablauf eines Vergabeverfahrens

Die Vergabeverordnungen räumen nach wie vor den Auftraggebern in allen Stufen der Wertung Beurteilungsspielräume (innerhalb vorgegebener Grenzen) ein. Damit wird dem Auftraggeber unter anderem ermöglicht die Art und Weise der beabsichtigten Auftragsausführung zu prüfen. Den Kriterien, die zur Prüfung und Wertung notwendig und die vor der Ausschreibung zwingend festzulegen sind, wird zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Wenn dann die Angebote vorliegen, stellt man fest, dass es schwierig oder gar unmöglich ist eine Wertung unter vergleichbaren Bedingungen vorzunehmen.

Bitte beachten: Ab 18.10.2018 ist eine E-Vergabe gesetzlich vorgeschrieben.

Das Herzstück einer öffentlichen Vergabe - die Wertung der eingegangenen Angebote – hängt daher zwingend von der Qualität der Informationen der eingegangenen Angebote ab.

Der Aufwand, die Kriterien sinnvoll und rechtzeitig vor der Veröffentlichung festzulegen lohnt sich. Dieser Aufwand wird bei der späteren Wertung und der Auftragsdurchführung um ein vielfaches eingespart und sichert ein vergabekonformes Verfahren. Der Auftraggeber hat die Wertungskriterien, deren Verwendung er zulässigerweise vorsieht, in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen den Bietern bekannt zu geben und zwar mit der Gewichtung der einzelnen Kriterien nach der ihnen zukommenden Bedeutung.

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