Leistungsmaß

Bedeutung, Definition und Entstehung eines Leistungsmaßes

Bedeutung, Definition und Entstehung eines Leistungsmaßes

Es ist erforderlich, dass der Auftraggeber Leistungsmaße definiert, um überprüfen zu können, ob zum einen die gewünschte Reinigungsqualität der ausgeschriebenen Leistung sichergestellt ist und zum anderen zu erkennen ist, ob ein Unterangebot vorliegt, das ein Erbringen der ausgeschriebenen Leistung auf legale Weise unmöglich macht. Nur auf diesem Weg kommen Angebote in die Wertung die miteinander vergleichbar sind, da gewährleistet ist, dass diese Angebote auskömmlich sind und die gewünschte Leistung beinhalten.

Definiert der Auftraggeber kein Leistungsmaß, wird durch den Bieter meistens ein zu hohes Leistungsmaß angegeben, das einen günstigen Angebotspreis ergibt. Vergleicht man diesen günstigen Angebotspreis mit einem durch den Auftraggeber sorgfältig definierten Leistungsmaß, so stellt sich heraus, dass der angebotene Preis in einem offenbaren Missverhältnis zur angebotenen Leistung steht, d. h. die angebotene Leistung nicht für diesen Preis erbracht werden kann.

Auf ein solches Angebot darf aber nach den Vergaberichtlinien der Zuschlag nicht erteilt werden. Da bei zu hoher angegebener Leistung im Verhältnis zu dem Angebotspreis unbezahlte Mehrarbeit angenommen werden muss, hat der  Auftraggeber die gesetzliche Pflicht die Angebote am Maßstab eines individuell ermittelten Leistungsmaßes zu prüfen.

Viele Auftraggeber stellt dies, auf Grund der Menge von benötigten Informationen, aber auch erforderlichen Erfahrungen vor eine schwierige Aufgabe. Die Berechnung, welches Leistungsmaß für die jeweilige Raumgruppe zu Grunde gelegt werden kann ist von vielen Einflussfaktoren abhängig, z.B.:

  • Von den objektspezifischen/ räumlichen Gegebenheiten (wie z.B. Raumgröße, Ausstattung, Frequentierung, Verschmutzungsgrad, Lage, anzuwendende Reinigungstechnik etc.);
  • Von dem vereinbarten Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Reinigungsintervallen innerhalb der Raumgruppe.

Bevor ein Leistungsmaß als Prüfungsmaßstab für ein spezielles Objekt erstellt werden kann, müssen alle objektiven und subjektiven Einflussfaktoren beachtet und in die Berechnung mit einbezogen werden. Aus dieser zur Verfügung stehenden Gesamtinformation ergibt sich dann der Zeitaufwand pro Reinigung und das individuelle Leistungsmaß (m²/h).

Wie erheblich die Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren das Leistungsmaß beeinflussen können und wie schwierig es dadurch wird Richtwerte für Leistungsmaße vorzugeben, verdeutlichen die folgenden Beispiele. Sie zeigen, dass jedes Objekt eine individuelle Leistungsmaßberechnung erfordert.

Durch diesen Maßnahme ist im Vorfeld zu bestimmen, welche Leistung erbracht werden soll. Sie dient gleichzeitig als Steuerelement in Bezug auf das individuelle Budget.

Beispiel zur Berechnung einer Flächenleistung für einen Büro- bzw. Sanitärraum:

Anhand nachfolgender Beispiele wird sichtbar, wie sich das Leistungsmaß durch Änderungen der Reinigungshäufigkeit einzelner Tätigkeiten innerhalb einer Raumgruppe verändert. Die Reinigungshäufigkeit einer Raumgruppe definiert sich nach der Häufigkeit der Fußbodenreinigung (Hauptreinigungstag). Ändern sich z.B. die Reinigungshäufigkeiten von Nebenleistungen in einer Raumgruppe ohne dass sich der Hauptreinigungstag verändert, hat das automatisch Auswirkungen auf die Flächenleistung dieser Raumgruppe.
Bei den nachfolgenden Tabellen handelt es sich um Auszüge von urheberrechtlich geschützten Unterlagen des Kompetenzteams Gebäudereinigung.

Raumgruppe Büro

Grundannahmen:

Verwaltungsgebäude in NRW, Büroraum Größe  ca. 18 m², Teppichboden, 2 Arbeitsplätze mit normaler Ausstattung, Zeitmessung fiktiv.

Darstellung 1:

Leistungsbeschreibung mit einmal wöchentlicher Vollreinigung und monatlichen, bzw. vierteljährlichen Nebenleistungen.

Raumgruppe Büro

Darstellung 2:

Leistungsbeschreibung wie in Darstellung 1, statt 1 x wöchentlicher, mit 5 x wöchentlicher Abfallentleerung.

statt 1 x wöchentlicher, mit 5 x wöchentlicher Abfallentleerung.

Raumgruppe Sanitär

Grundannahmen:

Verwaltungsgebäude  in NRW, WC-Anlage Größe  ca. 5  m², Fliesenboden, Ausstattung 2 WC-Kabinen, 2 Waschbecken., Zeitmessung fiktiv.

Darstellung 1:

Leistungsbeschreibung mit fünfmal wöchentlicher Vollreinigung, Fließen und Trennwände Spritzbereiche 1 x wöchentlich, Vollflächig 4 x jährlich reinigen.

Raumgruppe Sanitär

Darstellung 2:

Leistungsbeschreibung wie in Darstellung 1, Fließen und Trennwände mit erhöhter Leistung. Spritzbereiche 5 x wöchentlich, Vollflächig 1 x wöchentlich reinigen.

Darstellung 2:

Diese Beispiele lassen erkennen, dass eine geringfügige Änderung der Reinigungshäufigkeit von Nebenleistungen innerhalb einer Raumgruppe erhebliche Auswirkungen auf das Leistungsmaß hat. Ändern sich weitere Einflussfaktoren z.B. die Ausstattung (Waschbecken im Büro) oder die Reinigungshäufigkeit des Fußbodens, ergeben sich völlig andere Leistungszahlen. Angesichts dieser beispielhaften Kalkulationen wird deutlich, dass jedes Objekt einer individuellen Beurteilung bedarf und allgemein gehaltene Richtwerte eher hinderlich oder verwirrend sein können.

Schlussfolgerung

Aus diesen Gründen sollten grundsätzlich keine allgemeinen Leistungskennzahlen veröffentlicht werden. Leistungszahlen müssen immer objektbezogen und nach dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungsverzeichnis ermittelt werden. Korridore (z.B. Raumgruppe XY 60 – 120 m²/h pro Stunde) helfen dem Entscheidungsträger so nicht weiter. Die Erfahrung zeigt, dass in diesen Fällen vom Dienstleister und Auftraggeber aus vermeintlichen Ersparnisgründen immer der höchste Wert angenommen wird.

Wenn ein zu bewertendes Angebot zu einer zufriedenstellenden Leistung und der gewünschten Reinigungsqualität bei einem fairen Preis führen soll, muss eine individuelle Berechnung vor Veröffentlichung der Ausschreibung durchgeführt werden.

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