Beratungsleistungen
Möglichkeiten
von Bewertungskriterien bei Ausschreibungen nach Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) / Vergabeverordnung (VgV) / Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Ausschreibungen von Dienstleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements stellen öffentliche und zunehmend auch privatwirtschaftliche Auftraggeber vor eine schwierige Aufgabe. Als potentieller Auftraggeber in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gilt es nicht nur die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, sondern auch zu beurteilen, ob es sich – nach der Dienstleistungsrichtlinie, um ein nationales Ausschreibungsverfahren unterhalb des EU-Schwellenwertes handelt
oder bereits EU-Recht angewandt werden muss.
Transparenz
spart Geld und Ärger
Als Zielsetzung gibt die VgV für die Ausschreibung von Dienstleistungen grundsätzlich eine Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter vor. Aus Unwissenheit erteilen dennoch nicht nur öffentliche Auftraggeber oft dem günstigsten Anbieter den Zuschlag.
Achtung bei Dumping!
Billig ist nicht immer wirtschaftlich.
Meist erfüllen die billigsten Anbieter im Bereich der Gebäudereinigung den geforderten Leistungsrahmen
nicht annähernd in vollem Umfang. Die kalkulierten Leistungsmaße wurden viel zu hoch gewählt und Stundenverrechnungssätze so niedrig berechnet, dass bei legaler, tarifkonformer Entlohnung niemals eine
Kostendeckung erreicht werden kann.
Da die Lohngruppen 1 (z.B. Unterhalts- und Innenreinigung) und 6 (z.B. Glas und Fassadenreinigung) allgemeinverbindliche Löhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) sind, müssen alle Betriebe, die in Deutschland Reinigungsdienstleistungen anbieten, ihren Reinigungskräften diese Mindestlöhne zwingend gewähren. Verstöße gegen diese Zahlungspflichten werden vom Zoll mit hohen Bußgeldern geahndet. Dies gilt ggf. auch für Auftraggeber, die Reinigungsdienstleistungen zu Niedrigspreisen vergeben, die eine tarifgerechte
Bezahlung der Reinigungskräfte nicht ermöglichen. Eine Überprüfung des Stundenverrechnungssatzes mit
Hilfe einer Gemeinkostentabelle ist daher dringend anzuraten.
Leistungsmaße sind von vielen Einflussfaktoren abhängig. Nach Festlegung eines Leistungsverzeichnisses werden die Leistungszahlen objektspezifisch und nach räumlichen Gegebenheiten ermittelt.
Erfahrung und Kompetenz
schaffen Transparenz
Ausschreibungen von infrastrukturellem Gebäudemanagement stellen Sie als öffentliche und privatwirtschaftliche Auftraggeber vor eine enorme Herausforderung.
Um Sie in diesen Prozessen zu unterstützen, haben sich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Gebäudereiniger-Handwerk in Deutschland zu dem Beratungsunternehmen Kompetenzteam Gebäudereinigung zusammengeschlossen.
Zur fachlich einwandfreien Beurteilung des exakten Schwellenwertes, des Leistungsmaßes und des Stundenverrechnungssatzes für die Ausschreibungsleistung, wie auch für die qualifizierte, (juristisch) vergaberechtlich einwandfreie Auswertung der eingegangenen Angebote sind langjährige praktische Erfahrungen, branchenspezifische und vergaberechtliche Kenntnisse erforderlich.
Wir haben diese Erfahrung und dieses Wissen und unterstützen Sie umfassend von der Erstellung der Vergabeunterlage bis zum Zuschlag.